§-57a-Begutachtung (Pickerl)
Bei der „Pickerl-Überprüfung" werden über 130 Funktionen Ihres Fahrzeugs überprüft.
Wir überprüfen:
- Fahrzeuge bis 3 500 kg
- Anhänger mit 1 und 2 Achsen
- Mopeds, Motorräder und Quads
Wir agieren in diesem Moment als behördliches Organ und unterliegen der Amtshaftung.
(Auszug aus dem Gesetz: Das Gutachten ist eine öffentliche Urkunde. Eine Ausfertigung ist dem das Fahrzeug Vorführenden zu übergeben, eine zweite Ausfertigung des Gutachtens ist fünf Jahre lang aufzubewahren und den mit Angelegenheiten des Kraftfahrwesens befassten Behörden auf Verlangen vorzulegen.)
Somit können wir nur nach vorgeschriebenen und gesetzlichen Richtlinien agieren.
Unsere Techniker informieren Sie präzise rund um notwendige Reparaturen, damit die gesetzeskonforme Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs gewährleistet wird.
Welche Art von Mängel gibt es?
Schwere Mängel: diese sind sofort zu beheben!
Bei „Gefahr im Verzug": muss eine unverzügliche Reparatur vorgenommen werden. Das Gutachten ist eine öffentliche Urkunde
Zeitraum für die Behebung von Mängeln:
Innerhalb von 14 Tagen kann eine neuerliche Begutachtung erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine komplette Neuüberprüfung notwendig.
Pickerl-Begutachtung von anderen Gutachtern.
Gerne können Sie mit §-57a-Begutachtung von zB Ihrem Automobilclub zu uns kommen und wir führen die im Gutachten angeführten notwendigen Reparaturen für Sie durch.